Was G 26 ist
Der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“ beschreibt, wie Ärztinnen und Ärzte die gesundheitliche Eignung für das Tragen von Atemschutz beurteilen. Rechtsgrundlage der Vorsorge ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Anhang Teil 4. Die Vorsorge führt eine Ärztin oder ein Arzt mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durch.
Pflicht oder Angebot: die Gerätegruppen
Atemschutzgeräte sind nach der AMR 14.2 in drei Gruppen eingeteilt. Die Belastung steigt von Gruppe 1 bis Gruppe 3.
| Gruppe | Vorsorge | Beispiele |
|---|---|---|
| Gruppe 1 | Angebotsvorsorge | Leichte Geräte mit geringem Atemwiderstand, zum Beispiel filtrierende Halbmasken (FFP). |
| Gruppe 2 und 3 | Pflichtvorsorge | Geräte mit höherem Gewicht oder höherem Atemwiderstand. Die Einordnung steht in der AMR 14.2. |
Pflichtvorsorge heißt: Der Arbeitgeber veranlasst sie, bevor die Tätigkeit beginnt. Ohne sie darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden. Angebotsvorsorge heißt: Der Arbeitgeber muss sie anbieten, die Beschäftigten entscheiden, ob sie sie wahrnehmen. Nach den Darstellungen der Berufsgenossenschaften entfällt die Vorsorge bei Geräten unter 3 kg ohne Atemwiderstand. Bei Geräten bis 3 kg mit geringem Atemwiderstand hängt sie von der Tragedauer ab. Prüfen Sie die Einordnung für Ihre Geräte in der AMR 14.2.
Was der Arbeitgeber tun muss
- Gefährdungsbeurteilung: Welche Atemschutzgeräte werden getragen, wie lange und bei welcher Belastung?
- Gruppe festlegen: Das Gerät der Gruppe 1, 2 oder 3 zuordnen.
- Vorsorge veranlassen oder anbieten: Termin mit dem Betriebsarzt vereinbaren.
- Bescheinigung ablegen: Der Arzt stellt eine Vorsorgebescheinigung aus. Sie enthält keine Diagnose.
- Fristen beachten: Wann die nächste Vorsorge fällig ist, legt der Arzt nach dem aktuellen Grundsatz fest.
Die Vorsorge ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch die Unterweisung. Mehr zu den Pflichten im Beitrag Atemschutz-Pflichten.
Einwegmasken und Halbmasken
Für die Halbmaske AG360 und die Einwegmasken 6201 und 6311 gilt die Einordnung nach AMR 14.2 und Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Die Vollmaske AG700 ordnen Sie in der Gefährdungsbeurteilung gesondert ein. Verbindlich ist die Auskunft Ihres Betriebsarztes.
Häufige Fragen
Brauche ich G 26 für FFP-Masken?
Filtrierende Halbmasken gehören meist zur Gerätegruppe 1. Dann ist die Vorsorge ein Angebot des Arbeitgebers. Die Einordnung für Ihr Gerät steht in der AMR 14.2.
Was ist der Unterschied zwischen Pflichtvorsorge und Angebotsvorsorge?
Bei Pflichtvorsorge darf die Tätigkeit ohne Vorsorge nicht ausgeübt werden. Bei Angebotsvorsorge muss der Arbeitgeber sie anbieten, die Beschäftigten entscheiden.
Wer führt die Vorsorge durch?
Eine Ärztin oder ein Arzt mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin.
Erfährt der Arbeitgeber das Untersuchungsergebnis?
Der Arbeitgeber erhält eine Bescheinigung, dass Vorsorge stattgefunden hat und wann die nächste fällig ist. Befunde gehören zur ärztlichen Schweigepflicht.
Quellen
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Anhang
- AMR 14.2 „Einteilung von Atemschutzgeräten in Gruppen“ (BAuA)
- DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“, Ausgabe November 2021
- Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Atemschutz (BGN Branchenwissen)
- Gebrauchsanweisungen und Datenblätter der AirGuard-Pro-Produkte






