Richtwerte statt fester Zeit
Die DGUV Regel 112-190 enthält in Anhang 2 eine Tabelle mit Anhaltswerten für Tragedauer und Erholung. Die Werte reichen je nach Gerät und Belastung von unter 30 Minuten bis zu unbegrenzter Tragedauer. Die Regel betont, dass die Tragezeit nicht allgemein angegeben werden kann. Sie ist im Einzelfall zu beurteilen und in der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
Als Beispiel nennen Fachbeiträge für partikelfiltrierende Halbmasken mit Ausatemventil bei mittelschwerer Arbeit und fortlaufendem Gebrauch zwei Stunden Tragedauer mit anschließend 30 Minuten Erholung. Das ergibt bis zu drei Einsätze je Schicht. Erholung heißt nicht zwingend Pause. Es genügt, dass in dieser Zeit keine Maske getragen wird.
Diese Werte sind ein Beispiel, kein Gesetz. Die DGUV arbeitet an einer Überarbeitung der Regel und will den Begriff „Tragezeit“ durch „Gebrauchsdauer“ ersetzen. Prüfen Sie die aktuelle Fassung der Regel, bevor Sie Zeiten festlegen.
Wovon die Zeit abhängt
- Art des Geräts: Die Regel nennt unterschiedliche Anhaltswerte je nach Gerät, zum Beispiel für filtrierende Halbmasken mit Ausatemventil.
- Schwere der Arbeit: Bei schwerer Arbeit sind die zumutbaren Zeiten kürzer.
- Klima: Hitze und Feuchte verkürzen die zumutbare Zeit.
- Enge und Umgebung: Enge Räume und Zwangshaltungen erhöhen die Belastung.
- Person: Gesundheit, Training und Gewöhnung. Die arbeitsmedizinische Vorsorge ordnet das ein, siehe G 26.
Was das für die Masken heißt
| Gerät | Hinweis |
|---|---|
| Einwegmaske mit Ventil, zum Beispiel 6201 und 6311 | Das Ventil senkt den Atemwiderstand beim Ausatmen. Nach Gebrauch oder bei Durchfeuchtung ersetzen. Mehr unter Tragedauer und Haltbarkeit. |
| Halbmaske AG360 mit Filtern | Die Zeit richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung. Filter nach der Gebrauchsanweisung tauschen, siehe Filterwechsel. |
| Vollmaske AG700 | Die Tragezeit legen Sie in der Gefährdungsbeurteilung gesondert fest. |
Wer Atemschutz länger trägt, sollte in Pausen die Maske absetzen und sich erholen. Die Pflichten rund um Unterweisung und Vorsorge stehen im Beitrag Atemschutz-Pflichten.
Häufige Fragen
Wie lange darf ich eine FFP-Maske tragen?
Das hängt von Arbeit, Klima und Gerät ab. Fachbeiträge nennen als Beispiel für FFP-Masken mit Ventil bei mittelschwerer Arbeit zwei Stunden Tragedauer mit 30 Minuten Erholung. Verbindlich ist die Gefährdungsbeurteilung.
Gibt es eine gesetzliche Höchstzeit?
Nein, keine pauschale. Die DGUV Regel 112-190 nennt Anhaltswerte in Anhang 2. Die Zeit ist im Einzelfall zu beurteilen.
Muss die Erholung eine Pause sein?
Nein. Es genügt, dass in dieser Zeit keine Maske getragen wird, zum Beispiel bei anderen Tätigkeiten.
Was ist der Unterschied zwischen Tragezeit und Gebrauchsdauer?
Die DGUV will den Begriff Tragezeit durch Gebrauchsdauer ersetzen. Gemeint ist die Zeit, in der ein Atemschutzgerät am Stück benutzt wird.
Quellen
- DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“, Ausgabe November 2021
- Tragezeitbegrenzung: Schadet das Tragen einer Atemmaske? (Haufe)
- Tragezeitbegrenzung bei Atemschutz (KomNet NRW)
- Aus Tragezeit wird Gebrauchsdauer (DGUV, Sachgebiet Atemschutz)
- Gebrauchsanweisungen und Datenblätter der AirGuard-Pro-Produkte






