Erst Technik und Organisation
Nach der Gefahrstoffverordnung haben Ersatzstoffe, technische und organisatorische Maßnahmen Vorrang, etwa geschlossene Anlagen, Absaugung und Lüftung. Persönliche Schutzausrüstung kommt erst, wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen. Belastende Schutzausrüstung wie Atemschutz darf keine Dauermaßnahme sein.
Gefährdungsbeurteilung und Auswahl
Der Arbeitgeber ermittelt, welche Gefahrstoffe in welcher Konzentration auftreten, und wählt danach das Atemschutzgerät aus: das Gerät nach dem Schutzniveau, den Filtertyp nach dem Stoff, die Filterklasse nach der Konzentration. Die Grenzwerte stehen in der TRGS 900, die Einsatzgrenzen der Geräte in der DGUV Regel 112-190. Der Atemschutz-Finder zeigt das Vorgehen am AirGuard-Pro-Sortiment.
Nach der PSA-Benutzungsverordnung muss die Schutzausrüstung zu den Beschäftigten passen und in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden; grundsätzlich ist sie für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Die Kosten trägt der Arbeitgeber.
Unterweisung mit Übungen
Wer mit Gefahrstoffen arbeitet, wird vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich unterwiesen (Gefahrstoffverordnung). Für Atemschutz gehören praktische Übungen dazu: Anlegen, Dichtsitz prüfen, Filter wechseln, Verhalten bei Geruch oder Atemnot.
Tragezeit begrenzen
Atemschutz belastet: Der Atemwiderstand steigt, unter der Maske wird es warm, das Gewicht drückt. Die DGUV Regel 112-190 nennt deshalb Tragezeitbegrenzungen und Erholungszeiten je Gerätetyp. Sie werden in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt und in der Betriebsanweisung festgehalten.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Für Tätigkeiten mit Atemschutz regelt die ArbMedVV (Anhang Teil 4) Pflicht- und Angebotsvorsorge. Welche gilt, hängt von der Gerätegruppe nach der AMR 14.2 ab, die sich nach Gewicht und Atemwiderstand des Geräts richtet: Für Geräte der Gruppen 2 und 3 ist Pflichtvorsorge vorgeschrieben, für Gruppe 1 Angebotsvorsorge. Die AMR 14.2 wurde im GMBl Nr. 20/2026 neu veröffentlicht; die Zuordnung Ihrer Geräte klärt der Betriebsarzt.
Prüfen, pflegen, lagern
Masken nach jedem Einsatz reinigen und desinfizieren, vor jedem Einsatz auf Schäden prüfen und bereitliegende Masken regelmäßig kontrollieren; die Gebrauchsanweisungen der AirGuard-Pro-Masken nennen mindestens einmal im Monat. Gelagert wird trocken, staubfrei und so, dass sich die Maske nicht verformt.
Checkliste für Arbeitgeber
- Gefahrstoffe und Konzentrationen ermitteln, Grenzwerte nach TRGS 900 heranziehen.
- Ersatzstoffe, technische und organisatorische Maßnahmen ausschöpfen.
- Sauerstoffgehalt sicherstellen; sonst kein Filtergerät.
- Maske nach Schutzniveau, Filter nach Stoff und Konzentration auswählen.
- Trageversuch mit Mustern, Dichtsitz und Verträglichkeit prüfen.
- Wechselplan für Gasfilter, Tragezeiten und Erholungszeiten festlegen.
- Unterweisen mit Übungen, vor Beginn und mindestens jährlich.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen oder anbieten.
- Reinigung, Prüfung und Lagerung der Masken organisieren.
Häufige Fragen
Wer bezahlt den Atemschutz am Arbeitsplatz?
Der Arbeitgeber. Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen dürfen nach dem Arbeitsschutzgesetz nicht den Beschäftigten auferlegt werden.
Wie oft muss zum Atemschutz unterwiesen werden?
Vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich, mit praktischen Übungen zum Anlegen, zur Dichtsitzprüfung und zum Filterwechsel.
Ist für Atemschutz eine arbeitsmedizinische Vorsorge nötig?
Ja, je nach Gerätegruppe nach AMR 14.2 als Pflicht- oder Angebotsvorsorge (ArbMedVV, Anhang Teil 4). Die Zuordnung klärt der Betriebsarzt.
Welche PSA-Kategorie hat Atemschutz?
Kategorie III nach Verordnung (EU) 2016/425, mit EU-Baumusterprüfung durch eine benannte Stelle. Bei AirGuard Pro ist das CCQS Certification Services Limited, Kennnummer 2834.
Quellen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Anhang
- AMR 14.2 „Einteilung von Atemschutzgeräten in Gruppen“ (BAuA)
- DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“, Ausgabe November 2021
- TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte (BAuA)






