Wichtig vorab: Dieser Beitrag erklärt die Regeln und ordnet unsere Produkte ein. Er ersetzt weder die TRGS 519 noch die Gefährdungsbeurteilung, die Anzeige bei der Behörde oder die Beratung durch eine sachkundige Person. Asbest-Arbeiten dürfen nur Betriebe und Beschäftigte mit der vorgeschriebenen Qualifikation ausführen.
Warum Asbest so streng geregelt ist
Asbestfasern sind krebserzeugend. Sie sind so fein, dass sie in die Lunge gelangen und dort bleiben. Herstellung und Verwendung sind in Deutschland seit 1993 verboten, aber in Gebäuden, die davor gebaut wurden, steckt Asbest noch in vielen Bauteilen, etwa in Faserzementplatten, Putzen, Spachtelmassen, Fußbodenbelägen und Rohrisolierungen. Gefahr entsteht, wenn solche Materialien bearbeitet werden und Fasern freikommen.
Welche Regel gilt wofür?
| Regelwerk | Gilt für |
|---|---|
| GefStoffV (Gefahrstoffverordnung) | Rechtsrahmen: Schutzmaßnahmen, Anzeige, Zulassung und Qualifikation bei Tätigkeiten mit Asbest. Die Verordnung wurde im Dezember 2024 geändert (risikobasiertes Konzept). |
| TRGS 519 | Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI) an asbesthaltigen Bauteilen. |
| TRGS 517 | Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen, etwa in Steinbrüchen, bei der Weiterverarbeitung und im Recycling. Sie gilt anstelle der TRGS 519, nicht zusätzlich. |
| DGUV Regel 112-190 | Benutzung von Atemschutzgeräten: Auswahl, Tragezeiten, Unterweisung. |
Risikobereiche: niedrig, mittel, hoch
Seit der Änderung der Gefahrstoffverordnung richten sich Schutzmaßnahmen, Zulassung und Anzeige nach dem Risikobereich. Grundlage ist die Faserkonzentration in der Luft, unter Berücksichtigung der geplanten Schutzmaßnahmen. Nach der Darstellung der BG ETEM liegt das niedrige Risiko unter 10.000 Fasern je Kubikmeter, das mittlere zwischen 10.000 und 100.000 und das hohe darüber. Die TRGS 519 ordnet Tätigkeiten in einer Expositions-Risiko-Matrix den Bereichen zu.
- Für Tätigkeiten im hohen Risikobereich braucht der Betrieb eine Zulassung.
- Alle Beschäftigten mit Asbest-Tätigkeiten müssen fachkundig sein, eine aufsichtführende Person sachkundig. Die Sachkunde wird über einen behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
- Es gelten Übergangsfristen, die bis 2026 und 2027 laufen. Welche für Ihren Betrieb gelten, klärt die zuständige Arbeitsschutzbehörde.
Erst Technik, dann Atemschutz
Wie bei allen Gefahrstoffen haben technische und organisatorische Maßnahmen Vorrang: emissionsarme Verfahren, Befeuchten, Abschotten des Arbeitsbereichs, Absaugung an der Entstehungsstelle mit geeigneten Geräten und eine Dekontaminationsschleuse. Atemschutz schützt die Beschäftigten zusätzlich und nicht anstelle davon. Dazu kommen Schutzanzug und Handschuhe, die nach der Arbeit entsorgt werden. Zur Wahl des Schutzanzugs und zur Entsorgung gibt es einen eigenen Ratgeber von DS SafetyWear.
Welcher Atemschutz wann?
Die bisherige Fassung der TRGS 519 (Ausgabe 2014) knüpft den Atemschutz an die Faserkonzentration. Die Quellen, die das neue Risikokonzept beschreiben, stützen sich weiter darauf, bis die überarbeitete Fassung vorliegt. Prüfen Sie die Zahlen in der aktuell gültigen Ausgabe, bevor Sie sie in eine Gefährdungsbeurteilung übernehmen.
| Faserkonzentration | Atemschutz nach TRGS 519 | Im AirGuard-Pro-Sortiment |
|---|---|---|
| 10.000 bis 100.000 F/m³ | Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2, nur kurzzeitig, höchstens 2 Stunden je Schicht | 6201, 6203 |
| 100.000 bis 300.000 F/m³ | FFP3-Halbmaske, höchstens 2 Stunden je Schicht, oder höherwertiges Gerät | 6311, 6312; höherwertig: Vollmaske AG700 mit P3-Filter |
| über 300.000 F/m³ | Gebläse-Vollmaske mit Partikelfilter (TM3P) oder höherwertiges Gerät | nicht im Sortiment |
| Spritzasbest, trocken, über 4 Mio. F/m³ | Isoliergerät, also von der Umgebungsluft unabhängig | nicht im Sortiment |
Eine Halbmaske mit P3-Filter (AG360 mit AGP3R1 oder AGP3R2) hat dasselbe Schutzniveau wie eine FFP3-Maske, ist aber für längere Einsätze angenehmer, weil der Filter wechselbar ist und der Atemwiderstand geringer bleibt. Bei höheren Konzentrationen und längeren Einsätzen empfehlen die Fachinformationen gebläseunterstützte Geräte, weil P3-Filter bei langem Tragen belasten. Gebläsegeräte und Isoliergeräte führt AirGuard Pro nicht.
Was der Arbeitgeber zum Atemschutz sicherstellen muss
- Atemschutzgeräte werden nur außerhalb des Gefahrenbereichs auf- und abgesetzt, also in der Dekontamination.
- Beschäftigte werden unterwiesen und im Umgang geübt, siehe Atemschutz am Arbeitsplatz: die Pflichten.
- Der Dichtsitz wird geprüft, Bartträger können keine dicht sitzenden Masken tragen, siehe Dichtsitz und Bart und Fit-Test.
- Geräte werden sachgerecht gelagert, gereinigt und instand gehalten.
- Tragezeiten und Erholungszeiten richten sich nach der DGUV Regel 112-190 und der Gefährdungsbeurteilung, für FFP-Halbmasken gilt die Grenze von zwei Stunden je Schicht.
- Gebrauchte Einwegmasken, Filter und Anzüge werden als asbesthaltiger Abfall entsorgt, nicht über den normalen Müll.
Was AirGuard Pro nicht verspricht
AirGuard Pro bewirbt kein Gerät für die Asbestsanierung im hohen Risikobereich. Die Gebrauchsanweisungen unserer Masken und Filter sind für die Auswahl maßgeblich. Ob ein Gerät in Ihrem Fall eingesetzt werden darf, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung mit Ihrer sachkundigen Person. Im Atemschutz-Finder führt Asbest deshalb zum Ergebnis „Auswahl nur mit Fachberatung“. Wir beraten Sie, welche Geräte aus dem Sortiment für Ihre Tätigkeit in Frage kommen und welche nicht.
Checkliste für Betriebe
- Material auf Asbest untersuchen lassen, bevor gearbeitet wird (Erkundung).
- Tätigkeit und Risikobereich nach TRGS 519 bestimmen, Anzeige und Zulassung klären.
- Sachkundige aufsichtführende Person und fachkundige Beschäftigte benennen.
- Technische Schutzmaßnahmen festlegen: emissionsarmes Verfahren, Absaugung, Abschottung, Dekontamination.
- Atemschutz nach Faserkonzentration auswählen und Tragezeiten festlegen.
- Dichtsitz prüfen und Beschäftigte unterweisen, Arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen.
- Abfälle getrennt sammeln und entsorgen, Dokumentation aufbewahren.
Häufige Fragen
Darf ich Asbest mit einer FFP2-Maske entfernen?
Nur wenn die TRGS 519 und Ihre Gefährdungsbeurteilung das für die Tätigkeit zulassen. Die TRGS 519 (Ausgabe 2014) nennt FFP2-Halbmasken für kurzzeitige Tätigkeiten bei Konzentrationen von 10.000 bis 100.000 Fasern je Kubikmeter, höchstens zwei Stunden je Schicht. Darüber braucht es FFP3 oder höherwertige Geräte.
Welche Regel gilt, TRGS 519 oder TRGS 517?
Die TRGS 519 gilt für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an asbesthaltigen Bauteilen. Die TRGS 517 gilt für Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen, etwa in Steinbrüchen oder im Recycling. Sie schließen sich gegenseitig aus.
Wer darf Asbest-Arbeiten durchführen?
Betriebe und Beschäftigte mit der nötigen Qualifikation: eine sachkundige aufsichtführende Person (behördlich anerkannter Lehrgang) und fachkundige Beschäftigte. Für Arbeiten im hohen Risikobereich ist zusätzlich eine Zulassung des Betriebs nötig.
Wohin mit gebrauchten Masken nach Asbest-Arbeiten?
Sie gelten als asbestkontaminiert und werden mit anderen Abfällen der Tätigkeit als asbesthaltiger Abfall entsorgt, nicht über den Hausmüll. Details regelt Ihre Gefährdungsbeurteilung.
Schützt eine FFP3-Maske sicher vor Asbest?
Eine FFP3-Maske hält Fasern zurück, wenn sie dicht sitzt. Sie ist nur für bestimmte Konzentrationen und kurze Einsätze vorgesehen. Über 300.000 Fasern je Kubikmeter braucht es nach TRGS 519 ein Gebläsegerät.
Quellen
- TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (BAuA)
- Neue Regeln für den Umgang mit Asbest (BG ETEM, etem 2/2025)
- Asbest an Arbeitsplätzen: Vorschriften und Regelwerk (DGUV, IFA)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“, Ausgabe November 2021






